Zur Zeit gibt es keine geplanten Arbeitsstunden. Wir können trotzdem zusammen kommen und für unseren Verein und sein schönes Gelände was tun. Außerdem ist für Verpflegung gesorgt, teilweise sogar mit Musik, und wir können in der Gemeinschaft nicht nur arbeiten, sondern auch eine Menge Spaß haben und zusammen wachsen.
Was gibt es denn zu tun? Von Unkraut jäten, über Platz von Laub befreien bis zu Gelände und Gebäude aufräumen! Wir finden was.
Wenn ihr eure Arbeitsstunden ableisten wollt, meldet euch gerne. Das kann auch außerhalb der geplanten stattfinden.
Infos aus der Satzung zu den Arbeitsstunden seht ihr weiter unten.
Meldet euch gerne über das Kontaktformular.
Wir freuen uns auf euch!
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Jedes aktive Mitglied über 18 Jahre ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres
6 Pflichtarbeitsstunden im TCF zu leisten. Pflichtarbeitsstunden können z.B. gemeinsam mit anderen Mitgliedern geleistet werden in Form von Arbeiten auf der Clubanlage oder im Clubhaus, bei Arbeitseinsätzen auf der Flomersheimer Kerwe, Bewirtschaftung bei vereinseigenen Festen auf der Clubanlage.
Bei Eintritt innerhalb des 2. Kalenderhalbjahres sind 2 Pflichtarbeitsstunden zu leisten.
Pflichtarbeitsstunden sind jedoch nicht automatisch gleich Zeitstunden.
Die Zahl der pro Arbeitseinsatz (= Zeitstunden) vergüteten Pflichtarbeitsstunden wird jeweils vom Hauptausschuss
für jeden Arbeitseinsatztermin festgesetzt.
Die jeweiligen Termine für die Ableistung von Pflichtarbeitsstunden werden wahlweise über die Internetseite des TCF ( www.tc-flomersheim.de), per E-Mail, Aushang auf der Clubanlage, über die Presse oder per Rundschreiben bekannt gegeben.
Mitglieder, die Arbeitsstunden leisten wollen, müssen sich bei den jeweils genannten Kontaktpersonen melden bzw. in die ausliegenden Listen eintragen.
Für jede in einem Kalenderjahr nicht-geleistete Pflichtarbeitsstunde wird ein Arbeitsentgelt von 15.-- € (gültig ab dem Jahr 2006) erhoben.